Wer heute einen Neubau plant und staatliche Förderungen nutzen möchte, muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die Förderung im Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau (KFN)" geregelt. Diese ist nur möglich, wenn der Standard Effizienzhaus 40 (EH40) erreicht wird. Zusätzlich müssen weitere Kriterien erfüllt werden, darunter ein Mindestanteil erneuerbarer Energien (EE-Anteil) sowie der Nachweis der ökologischen Bilanz des Gebäudes über seinen gesamten Lebenszyklus (LCA – Life Cycle Assessment).
Mit der Lebenszyklusanalyse (LCA) wird bewertet, welche Umweltwirkungen ein Gebäude von der Herstellung der Baumaterialien über die Nutzung bis hin zum Rückbau hat. Dieser Nachweis ist eine zentrale Voraussetzung für die KFN-Förderung und das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
Als gelisteter Energieberater mit Zusatzqualifikation in der Lebenszyklusanalyse biete ich Ihnen:
Sie möchten Ihr Bauvorhaben zukunftssicher gestalten und von Fördermitteln profitieren? Lassen Sie uns gemeinsam eine nachhaltige Lösung für Ihr Gebäude entwickeln.
Erreichen des Standard Effizienzhaus 40 (EH40)
Nachweis der CO₂-Bilanz (LCA-Nachweis)
Nutzung erneuerbarer Energien
(Stand 02/25)
100.000 € pro Wohneinheit (ohne QNG Siegel)
150.000 € pro Wohneinheit (mit QNG Siegel)
(Die energetische Detailplanung & Baubegleitung kann ebenfalls über den Förderkredit berücksichtigt werden)
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